Über uns
ARBEITSRECHTSALLIANZ
Die ARBEITSRECHTSALLIANZ ist ein Verbund selbständiger Arbeitsrechtskanzleien aus ganz Deutschland.
- Gründungsmitglieder waren
- RA/FAArbR Dr. jur. Magnus Bergmann, RA Ulf Lappe aus Münster (Kanzlei Bergmann|Lappe Münster, zusätzlich mit den Arbeitsrechtlern RA/FAArbR Stefan Teichert und RA Michael Knappert) sowie
- RA/FAArbR Ralf Dupré und … RA … Schmid aus Berlin (Kanzlei DSD Berlin).
- Hinzugetretene Verbundmitglieder sind
- RA Hartmut Braunschneider aus Overath
- RA Karsten Rick aus Heidelberg
- RA/FAArbR Dr. jur. Eva Graune aus Wuppertal
- RA/FAArbR Joachim Huber mit RA Nicole Fellner aus München
Die Mitglieder kennen sich seit Jahren. Anders als bei anderen Kooperationsmodellen kann nicht jeder, der möchte, Verbundmitglied werden.
„Voraussetzung ist neben der guten Bekanntschaft untereinander die Sicherheit, dass alle Verbundmitglieder ein beständig hohes Niveau an arbeitsrechtlicher Expertise einerseits und schneller Reaktionsgeschwindigkeit andererseits mitbringen“ , so die Gründungsmitglieder.
Die Vertretung erfolgt für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte ebenso wie Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Alle Mitglieder sind langjährige Praktiker, die insbesondere das Kollektivgeschäft (BetrVG, TVG) nicht nur aus den Randbereichen der betriebsrätlichen Beteiligung bei Kündigungen kennen, sondern aus der betriebsverfassungsrechtlichen Alltagsarbeit. Zahlreiche Veröffentlichungen in der Fachpresse unterstreichen die fachliche Kompetenz.
„Von der Geburt über die Einschulung, das Militär, die Midlife-Crisis bis zur Bestattung … wohlbemerkt des Betriebsratsgremiums sind wir dabei“.
Gerade die Verteilung der Verbundmitglieder über ganz Deutschland gewährleistet, dass ein Verbundmitglied in überschaubarer Zeit vor Ort sein kann. „Ein Vorteil für dezentral aufgestellte Betriebsratsstrukturen oder Standort- und Gesamtbetriebsräte aus einem Konzernverbund, gleiches gilt natürlich für an mehreren Standorten vertretene Arbeitgeber“, meinen die Verbundmitglieder.
Überdies ist das „Man-kennt-sich“ unterschiedlicher Richter quer durch den Instanzenzug aus Urteils- und Beschlussverfahren, Referententätigkeiten für Schulungsanbieter und Einigungsstellenverfahren von großem praktischem Nutzen, den eine Kanzlei alleine nicht aufbringen kann.